Projektauswahlkriterien

Das Entscheidungsgremium der LAG Chiemgauer Seenplatte beurteilt eingereichte Projekte anhand der Projektauswahlkriterien daraufhin, ob und in welchem Grad sie zur Erreichung der Ziele der LAG Chiemgauer Seenplatte beitragen und den Qualitätsanforderungen der LAG und den LEADER-Anforderungen entsprechen. Im Fall einer positiven Beurteilung durch das Entscheidungsgremium kann das Projekt beim zuständigen AELF Rosenheim zur Projektgenehmigung eingereicht werden

Die Projektauswahlkriterien umfassen 12 Kriterien und ein Ausschlusskriterium. In den 12 Kriterien wird der Beitrag / Bezug des Projekts anhand einer vierstufigen Bewertungsskala beurteilt. Je nach Beurteilung können Projekte in den Kriterien 0 Punkte = kein Beitrag bis 3 Punkte = hoher Beitrag erreichen.

Um die Projektauswahl zu bestehen, muss ein Projekt in den unten nachfolgend aufgeführten Kriterien 1, 2, 3, 7, 8 mindestens einen Punkt und in der Summe mindestens 18 Punkte erreichen. Zudem muss das Ausschlusskriterium “Gesamtumsetzung der LES” derart bewertet werden, dass die Gesamtumsetzung der LES nicht gefährdet ist. .

Mit den Projektauswahlkriterien wird der Bezug und Beitrag der Projekte zu folgenden Punkten bewertet:

  1. Übereinstimmung mit Zielen in der LES
  2. Bürgerbeteiligung / Akteursbeteiligung
  3. Nutzen für das LAG-Gebiet
  4. Beitrag zu weiteren Entwicklungszielen
  5. Innovationsgehalt
  6. Vernetzter Ansatz zwischen Partnern / Sektoren / Projekten
  7. Eindämmung Klimawandel / Anpassung an seine Auswirkungen
  8. Umwelt-, Ressourcen-, Arten-, Naturschutz
  9. Sicherung der Daseinsvorsorge / Steigerung der Lebensqualität
  10. Regionale Wertschöpfung
  11. Sozialer Zusammenhalt
  12. Regionale Identität / Profilbildung
  • Ausschlusskriterium: Gesamtumsetzung LES

Die Projektauswahlkriterien mit einer Erläuterung finden Sie im nachfolgenden Download:

Checkliste Projektauswahlkriterien

Aktionsgruppe Chiemgauer-Seenplatte