19. November 2024
Bürgerengagment in der LAG Chiemgauer Seenplatte – Neue Einzelmaßnahmen können unterstützt werden
Die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements durch die LAG Chiemgauer Seenplatte wird fortgeführt. Nachdem bereits in der LEADER-Förderperiode 2014-2022 über 40 Maßnahmen von Vereinen, Privatpersonen und Gruppen mit Zuschüssen unterstützt wurden, ist nun eine Neuauflage dieses attraktiven Förderprojekts genehmigt worden.
Somit besteht nun die Möglichkeit auf einfachem Weg Fördergelder auch für kleinere Maßnahmen zu beantragen.
Mit dem Projekt „Unterstützung Bürgerengagement in der Chiemgauer Seenplatte“ ist es möglich, kleinere Maßnahmen in der LAG Chiemgauer Seenplatte auf einfache Art und Weise finanziell zu unterstützen. Es handelt sich um eine Art Kleinprojektefonds, mit dem Maßnahmen von Vereinen, Gruppen, Privatpersonen etc. einfach und unbürokratisch unterstützt werden können. Das bürgerschaftliche Engagement und die Arbeit von Vereinen, Gruppen etc. in der Region sollen gestärkt werden und Anerkennung erfahren.
Wer kann die Förderung beantragen?
Als Träger kommen Vereine, Gruppen, Privatpersonen etc. in Frage. Maßnahmen von Kommunen, Unternehmen – mit Ausnahme von gemeinnützigen Unternehmen – oder politische Parteien werden nicht gefördert.
Welche Maßnahmen werden unterstützt?
Die LAG Chiemgauer Seenplatte fördert im Rahmen des Projekts „Unterstützung Bürgerengagement Chiemgauer Seenplatte“ Maßnahmen von Vereinen, Gruppen, Privatpersonen etc., welche sich für die Region einsetzen. Die Förderung kann sich auf Kosten unterschiedlichster Art für einmalige Anschaffungen, Materialien, Referentenhonorare, etc. beziehen.
Beispiele für bezuschusste Maßnahmen der vergangenen Förderperiode: Pflanzmaterial und Referentenhonorare für verschiedene Maßnahmen von Gartenbau- und Imkervereinen, eine Badmingtonballmaschine für Ferienkursangebote, Höfeschilder auf welchen die Geschichte der einzelnen Anwesen dargestellt sind, Leihinstrumente für Musikvereine, das Material zum Bau einer Boulebahn, ein Fachvortrag zur Erziehungsberatung, das Honorar zur Aufführung eines Theaterstücks, Ausstattungen für Kinder- und Jugendtheaterprojekte sowie für eine Offene Bühne, Ausstattungen im Umweltbildungsbereich und für Museumsvereine, Licht- und Tonanlagen für Kultur- und Theatervereine, das Honorar für die Begleitung eines Streetartprojekts mit Jugendlichen, die Ausstattung zur Durchführung eines Streetballturniers.
Nicht gefördert werden laufende Betriebskosten, Reparaturen und Ersatzbeschaffungen, behördliche Gebühren und Bauhofleistungen.
Wichtigste Voraussetzung zur Förderung ist ein Beitrag der jeweiligen Maßnahme zu mindestens einem Handlungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie der LAG Chiemgauer Seenplatte und zur Stärkung des Bürgerengagements in der Region.
Wie hoch ist die Förderung?
Eine Maßnahme wird mit bis zu 1.000 € der Nettokosten unterstützt. Für die finanzielle Förderung von Maßnahmen stehen insgesamt 55.555 € zur Verfügung.
In jeder Mitgliedsgemeinde kann pro Jahr maximal eine Maßnahme unterstützt werden.
Wie kommt man zur Förderung?
Interessierte Akteure erstellen eine Beschreibung Ihrer geplanten Maßnahme im Formblatt „Kurzbeschreibung Maßnahme Bürgerengagement“ und senden diese an das LAG-Management (christian.fechter@chiemgauer-seenplatte.de). Gerne kann man sich auch zur Beratung und Information schon vorab an den LAG-Manager Herrn Fechter wenden.
Wann erhält man die Förderung?
Die Förderanträge werden in der nächsten Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Chiemgauer Seenplatte beraten und genehmigt. Sitzungen des Entscheidungsgremiums finden etwa alle sechs bis acht Wochen statt. Nach einer positiven Beurteilung im Entscheidungsgremium werden die Antragsteller informiert und können die beantragte Maßnahme umsetzen. ACHTUNG: Vor der Beurteilung im Entscheidungsgremium darf die Maßnahme nicht begonnen und keine Aufträge vergeben oder Ausgaben gemacht worden sein. Mit dem Nachweis der Durchführung (zum Beispiel mittels eines Kurzberichts und / oder Foto) sowie dem Nachweis der Ausgaben (am einfachsten per Rechnungskopie) erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
Hier finden Sie die Vorlage für eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahme und die Regelungen der LAG Chiemgauer Seenplatte zum Projekt “Unterstützung Bürgerengagement”.
Nutzen Sie die Möglichkeit zur Förderung!